Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherungen

Ihre Krankenversicherung übernimmt die Sprechstunden, Infogruppe („gruppentherapeutische Grundversorgung“), Probesitzungen und Akutbehandlung ohne Antrag.

Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

Die Kosten einer Psychotherapie werden auf Antrag übernommen. Die hierfür notwendige Diagnostik, Indikations- und Antragstellung findet in unserer Praxis statt. Zusätzlich ist eine Abklärung körperlicher Erkrankungen bei einem Haus- oder Facharzt ist notwendig.

Kombinationsbehandlungen aus Gruppen- und Einzeltherapie (mit überwiegend Gruppensitzungen) werden von den Krankenversicherungen ohne Gutachter bewilligt. Reine Einzeltherapie benötigt ein Gutachterverfahren spätestens ab der 25. Sitzung. Die Obergrenze für alle Therapien sind 80 Sitzungen.

Für die Behandlung fallen keine Zuzahlungen an, wenn alle vereinbarten Termine wahrgenommen werden. Lediglich Terminabsagen führen zu möglichen Kostenbeteiligungen.

Terminabsagen durch Therapeut*innen: Die Ausfallkosten werden komplett von uns getragen. Patient*innen erhalten das Angebot, die ausgefallenen Termine an den Behandlungszeitraum anzuhängen.

Terminabsagen durch Patient*innen: Wir arbeiten nach einem Bestellpraxisprinzip. Termine werden für Sie frei gehalten. Sagen Sie uns ab, entstehen uns Ausfallkosten, da die Krankenkassen die Ausfälle nicht übernehmen, auch nicht bei akuter Krankheit. Von den Kosten, die uns durch Absagen entstehen, übernehmen wir einen Teil und ein Teil muss von den Patient*innen selbst getragen werden. Die Ausfallkosten entfallen, wenn wir Ihren Termin anderweitig besetzen können. Zu Beginn der Therapie wird ein Therapievertrag erstellt, in dem die Modalitäten für Ausfälle in Ihrem Behandlungsprogramm beschrieben und geregelt werden.

Private Krankenversicherungen

Die Kosten der Psychotherapie werden in der Regel von den meisten privaten Krankenversicherungen auf Antrag erstattet (auch Beihilfestellen, Freie Heilfürsorge etc.).

Bitte fordern Sie hierfür schon vor der Erstsprechstunde die Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle an und bringen sie mit, so dass keine unnötigen Wartezeiten für Sie entstehen.

Die Leistungshonorierung und Abrechnung der Gespräche erfolgt nach GOP. Der abgerechnete Steigerungsfaktor in unserer Praxis liegt höher als der 2,3-fache Satz, um eine Angleichung an die Honorare der gesetzlichen Versicherung und damit leistungsgerechte Honorare sowie Versorgungsgerechtigkeit zu erreichen. Die genaue Erhöhung des Steigerungsfaktors wird im Einzelfall vor Aufnahme der Behandlung mit Ihnen besprochen und schriftlich vereinbart. In der Regel übernehmen die privaten Versicherungen die erhöhten Steigerungsfaktoren nicht und ein Teil der Kosten muss aktuell von den Privatversicherten selbst getragen werden. Eine Angleichung der privatärztlichen GOÄ/GOP an die Honorare des EBM (Gesetzliche Versicherung) ist aktuell leider noch nicht in Kraft getreten, was dazu führt, dass Privat Versicherte Zuzahlungen leisten müssen und Gesetzlich Versicherte nicht.

Berufsgenossenschaften

Die Kosten der Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften erstattet, wenn diese als Kostenträger zuständig sind, z.B. bei der Therapie von Traumafolgeerkrankungen nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Vor der ersten probatorischen Sitzung wird hier ein sog. Behandlungsauftrag an die Therapeutin von den Berufsgenossenschaften benötigt. Hierfür sollten Sie sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. In der Regel funktioniert der Ablauf später ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die Therapeutin dem Kostenträger regelmäßig über den Ablauf der Therapie Bericht erstatten muss.

Selbstzahlende

Klient*innen, bei denen keine psychische Erkrankung vorliegt oder die aus anderen Gründen keine Abrechnung mit der Krankenkasse wünschen (bspw. wenn eine Lebensberatung und keine Therapie erwünscht ist), können die Gespräche privat bezahlen. Paargespräche und Coaching sind ebenfalls nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten und werden privat in Rechnung gestellt.

Die Leistungshonorierung und Abrechnung der Gespräche erfolgt nach GOP. Der Steigerungsfaktor ist erhöht, um eine Angleichung an die Honorare der gesetzlichen Versicherung zu erreichen.

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